Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland ein Bestandteil der öffentlichen Jugendhilfe. Ihm gehören neben den vom Rat bestellten Mitgliedern auch Mitarbeitende der freien Träger der Jugendhilfe und der Jugendverbände an. Damit haben verschiedene gesellschaftliche Kräfte, die Möglichkeit, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Der Ausschuss hat ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Das regeln die Bestimmungen des 8. Buches des Sozialgesetzbuches sowie der Satzung für den Fachdienst 10.1 - Jugend der Stadt Moers.
Darüber hinaus beraten die Mitglieder über Maßnahmen des Jugendaustauschs im Rahmen der Städtepartnerschaften.