Der Hauptausschuss stimmt die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander ab. Er entscheidet über allgemeine Angelegenheiten des städtischen Haushalts und über Finanzen, die keinem Fachausschuss zugeordnet sind. Falls zwischen zwei gleichberechtigten Ausschüssen kein gemeinsames Ergebnis erzielt wird, bestimmt der Hauptausschuss, welcher die abschließende Entscheidung trifft.
Der Hauptausschuss ist auch zuständig für die Beratung von Grundsatzfragen und Entwicklungen des städtischen Vermögens. Weitere Aufgaben sind unter anderem
- der Abschluss von Mietverträgen und Pachtverträgen von über 12.000 Euro,
- Koordinierung städtepartnerschaftlicher Angelegenheiten und
- Koordinierung der Bürgerinformation