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FDP fordert Hundefreilaufflächen
 
vom: 24.11.09
Kategorie: Stadtverband
Von: Udo Pieper
 
Zum Verwaltungsvorschlag zur Ausweisung von Hundefreilaufflächen in der Stadt Moers nimmt der stellvertretende Parteivorsitzende Udo Pieper für den FDP Stadtverband wie folgt Stellung:
 
 

Die Verantwortung bei Unfällen und sonstigen Ereignissen auf Hundefreilaufflächen liegt bei der Stadt Moers. Daher ist es nachvollziehbar, wenn der Beigeordnete Wusthoff zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen schreibt, „ es seien insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen zu klären und zu erfüllen“.  Weder aus dem Landeshundegesetz noch aus den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften lässt sich jedoch die von Wusthoff geforderten Notwendigkeiten ableiten, „ Hundeauslaufflächen mit einem mindestens 1.40 m hohen, ausbruchssicheren Zaun einzufrieden und  über Toranlagen begehbar zu machen“. Mit diesen Forderungen schmettert Herr Wusthoff jede Hundeauslauffläche ab.  Die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz fordern „abgetrennte räumliche Areale“. Dies kann durch Wege, Flatterbänder oder einfache Weidendrahteinzäunung geschehen. 

Hundekot ist Abfall im Sinne des Abfallrechtes und ist deshalb immer und überall unverzüglich zu entfernen. Diese Entfernungspflicht kann auch für Hundefreiflächen angeordnet werden. Hunde haben einen besonderen Sauberkeitssinn und benutzen keine Flächen, die verkotet sind. Die von Wusthoff angesprochenen Reinigungskosten für die Hundeauslaufflächen fallen somit erst gar nicht an.  Die Vorlage zur Ausweisung von Hundelaufflächen für den Ausschuss Stadtentwicklung, Planen und Umwelt vom 19. 11. 2009 zeigt die abwehrende Gedankenwelt des zuständigen Beigeordneten. Wusthoff zeigt auch keine Lösungsmöglichkeiten zur Einrichtung von Hundfreilaufflächen auf. 

 Hunde erfüllen eine soziale Funktion. Eine größere Zahl von älter werden Mitmenschen schaffen sich Hunde an, um in ihrer Einsamkeit einen Partner zu haben. Dieser Entwicklung sollte auch in Moers Rechnung durch die Einrichtung von Hundefreilaufflächen getragen werden. Hinweise der Stadt Moers im Internet „ Leinen los für Bello und Co.“ sind so nicht stimmend und müssen rechtlich überprüft werden. In Naturschutzgebieten besteht im Gegensatz zur Aussage der Stadt Moers für Hunde Leinenzwang. Auf landwirtschaftlichen Flächen darf der Hunde ebenfalls nicht frei laufen, wenn es sich um Jagdflächen handelt. In Jagdflächen sind nur die Wege für die Hunde freigegeben. Hier wird meiner Ansicht nach der Moerser Bürger von der Stadt Moers rechtlich nicht ordentlich beraten.    

Eine Überprüfung hält der FDP Stadtverband für notwendig.

 


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